::: Satzung :::


Präambel

Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor dem Sport, dem Geist und dem Körper, von dem Willen beseelt,
den 12-Kampf zu verbreiten und nach und nach zu olympischen Höhen zu führen, hat sich der 12-Kampf-Köln
diese Satzung gegeben. Die Kölner 12-Kämpfer wollen sich in fairen Wettkämpfen sportlich messen, die
Verbundenheit zwischen den Kölner Mitgliedern und zwischen den 12-Kampf-Teams im In- und Umland fördern
und dazu beitragen, dass der Spaß an Sport und Spiel stets im Vordergrund steht.

§ 1 [Die 12-Kampf-Saison]

(1) Die in der 12-Kampf-Saison stattfindenden Disziplinen (die Disziplinen) werden am letzten Wettkampftag
der vorherigen 12-Kampf-Saison in einer Versammlung der Mitglieder des 12-Kampf-Köln festgelegt
(die Jahresversammlung).
(2) Eine 12-Kampf-Saison besteht aus 12 Disziplinen, die an festgelegten Tagen ausgetragen werden
(die Wettkampftage). Die Wettkampftage werden in der Jahresversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt.
In besonderen Ausnahmefällen können die Disziplinen abweichend von Satz 1 an einem anderen Tag ausgetragen
werden (der Besondere Ausnahmenfall). Ein Besonderer Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn
1. ein gemeinsamer Wettkampf zwischen den verschiedenen 12-Kampf-Teams in Deutschland eine terminliche
Abweichung erfordert;
2. eine Disziplin mit einem gemeinsamen Ausflug verbunden werden soll und eine neue Abstimmung des
Wettkampftages erforderlich macht; oder
3. eine bestimmte Disziplin die Beteiligung eines aussenstehenden Veranstalters erfordert.

Soll von dieser Ausnahmevorschrift Gebrauch gemacht werden, muss der abweichende Termin mindestens
einen Monat vor dem Wettkampftag allen Mitgliedern des 12-Kampf-Köln in dem in Abs. 1 festgelegten Wege
bekannt gemacht werden.

§ 2 [Die Disziplinen]

(1) Die in der Versammlung nach § 1 Abs. 1 festgelegten Disziplinen sollen sowohl aus den klassischen, sportlich
anspruchsvollen Wettkämpfen (sportliche Disziplinen) als auch aus solchen bestehen, bei denen der Geist oder
der Spaß im Vordergrund steht.

(2) Die Summe aus sportlichen Disziplinen und Disziplinen, bei denen die geistige Leistung im Vordergrund steht,
muss jedoch mindestens der Anzahl der Spaß-Disziplinen entsprechen.

(3) Zu der Auswahl der konkreten Disziplinen können alle aktuellen 12-Kämpfer Vorschläge unterbreiten.
Jeder 12-Kämpfer kann daraufhin 12 Stimmen auf die vorgeschlagenen Disziplinen verteilen. Diejenigen Disziplinen,
die unter Beachtung von Abs. 2 die meisten Stimmen erhalten, werden in der darauf folgenden Saison ausgetragen.

(4) 12 Mitglieder, vornehmlich diejenigen, die keine anderweitigen Aufgaben wahrzunehmen haben, sollen sich zur
Organisation einer Disziplin bereit erklären.

§ 3 [Die Punktevergabe]

(1) Für die Platzierungen bei den einzelnen Wettkämpfen werden folgende Punkte vergeben:

Platz 1: 20 Punkte

Platz 2: 18 Punkte

Platz 3: 16 Punkte

Platz 4: 14 Punkte

Platz 5: 13 Punkte

Platz 6: 12 Punkte

Platz 7.: 11 Punkte

Platz 8: 10 Punkte

Platz 9: 9 Punkte

Platz 10: 8 Punkte

Platz 11: 7 Punkte

Platz 12: 6 Punkte

Platz 13: 5 Punkte

Platz 14.: 4 Punkte

Platz 15.: 3 Punkt

Anwesenheit ohne Teilnahme: 1 Punkte

§ 4 [Pokal und Medaillen]

(1) Der Sieger eines jeden Wettkampfes erhält eine Medaille und bis zur nächsten Disziplin den Pokal für den
Gesamtsieg (der Pokal).
(2) Wer drei Jahre in Folge den 12-Kampf gewinnt, darf den Pokal sein Eigen nennen und für immer behalten.

§ 5 [Die Mitglieder]

(1) Der 12-Kampf-Köln besteht aus männlichen Teilnehmern
(2) Ein Interessent kann in den 12-Kampf- Köln aufgenommen werden, sofern nicht mehr als zwei der aktuellen
12-Kampf-Mitglieder der Aufnahme des Interessenten widersprechen.
(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes ist bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften dieser Satzung
oder gegen den Geist des 12-Kampfes möglich und bedarf einer ¾ Mehrheit der in der Versammlung abgegebenen
Stimmen, jedoch mindestens ½ der Mitgliederzahl.
(4) Die Mitglieder des 12-Kampf-Köln sind sich bewusst, dass sich ein jeder für den 12-Kampf-Köln zu engagieren
und alles zu unterlassen hat, das dem 12-Kampf-Köln schadet. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner
und besonderer Art zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus dieser Satzung oder aus Handlungen der Organe
des 12-Kampf-Köln ergeben.
(5) Die Mitglieder sollen an jedem Wettkampf das 12-Kampf-Köln-Trikot tragen. Das Tragen der 12-Kampf-Köln-Kappe
ist erwünscht.
(6) Die Mitglieder haben zu jeder Disziplin und zum angesetzten Zeitpunkt zu erscheinen.

§ 6 [Die Organe]

(1) Der 12-Kampf-Köln unterhält folgende Organe:

1. Einen Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem Vertreter. Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die
Versammlungen und handhabt die Ordnung. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass die Mitglieder und die anderen
Organe des 12-Kampf-Köln ihren Pflichten nachkommen. Hierzu kann er Auskunft von allen Mitgliedern und Organen
des 12-Kampf-Köln verlangen. Ist der Vorsitzende an der Ausübung seiner Pflichten gehindert, handelt für ihn
Vertreter.

2. Einen Finanzausschuss

Der Finanzausschuss besteht aus einem Kassenwart und einem Vertreter. Der Kassenwart ist für die Finanzen des
12-Kampf-Köln verantwortlich. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder ihren Pflichten nach § 7
nachkommen und an den jeweiligen Wettkampftagen die finanzielle Ausstattung gesichert ist. Es steht in seinem Ermessen,
die Ausgaben an Wettkampftagen und Versammlungen zu limitieren. Dieses Recht hat er in Anbetracht der finanziellen
Situation des 12-Kampf-Köln und der zukünftigen Ausgaben auszuüben. Der Kassenwart ist auch für die Beachtung des
Strafkatalogs nach § 9 zuständig. Ist der Kassenwart an der Ausübung seiner Pflichten gehindert, handelt für ihn sein
Vertreter.

3. Einen Webmaster

Der Webmaster überwacht und fördert die Internetpräsenz.

 (2) Die Organe und deren Vertreter werden in der Jahresversammlung oder in einer außerordentlichen Versammlung mit
einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Die außerordentlichen Versammlungen müssen mindestens einen
Monat im Voraus in dem nach § 1 Abs. 2 genannten Wege bekannt gemacht werden. Der Antrag auf Einberufung einer
außerordentlichen Versammlung ist an den Vorsitzenden zu richten, der diesen bekannt macht.

§ 7 [Finanzielle Ausstattung]

(1) Der 12-Kampf-Köln finanziert sich zuvörderst aus den Beitragszahlungen der Mitglieder. Jedes Mitglied hat für die
Beitragszahlung einen Dauerauftrag einzurichten. Der Betrag wird in der Jahresversammlung oder in einer
außerordentlichen Versammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder festgelegt.

(2) Mit offizieller Austrittserklärung erlischt die Beitragspflicht mit Beginn des folgenden Monats.

§ 8 [Abstimmungen]

(1) An Abstimmungen haben sich alle bei den Versammlungen anwesenden Mitglieder zu beteiligen.
(2) Stimmenenthaltungen sind untersagt.

(3) Stimmen können im Falle der Abwesenheit auch per Internet oder durch Vertreter abgegeben werden.

§ 9 [Strafkatalog]

(1) Jedes 12-Kampf-Mitlied wird sich an diese Satzung halten.

(2) Strafen gibt es nicht.

§ 10 („lex Beppi“; Gästezulassung)

Durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit kann bestimmt werden, dass ehemalige Mitglieder des 12-Kampf-Kölns
für einzelne Disziplinen als Gastsportler zugelassen werden. Eine Punktevergabe nach § 3 findet für diese in einem
solchen Fall nicht statt.

§ 11 [Änderung und Geltungsdauer dieser Satzung]

Für eine Änderung einzelner Vorschriften dieser Satzung bedarf es der ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
mindestens jedoch ½ der Mitgliederzahl. Eine Änderung der Präambel ist unzulässig. Diese Satzung verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an den dem sich der 12-Kampf-Köln eine neue Satzung gibt oder der 12-Kampf-Köln aufgelöst
wird.